Kernbereiche der Umweltbaubegleitung
Umwelt ist Lebensraum – und ihr Schutz eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Umweltbaubegleitung trägt hierzu in besonderer Weise bei. Sie umfasst die vier Kernbereiche Bodenschutz, Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz sowie Wasser- und Gewässerschutz. Diese leiten sich insbesondere aus den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) definierten Schutzgütern ab, die bei der Durchführung eines Vorhabens – also in der Bauphase – beeinträchtigt werden können. Die Umweltbaubegleitung sorgt folglich für eine umweltrechtskonforme Vorhabensdurchführung und somit für eine Vermeidung nachteiliger Folgen für die Umwelt.
Die Umweltbaubegleitung sollte idealerweise schon bei der Erstellung der Ausführungsplanungen und Leistungsverzeichnisse eines Projekts eingebunden werden, um Genehmigungsauflagen frühzeitig in den Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Dieser Schritt trägt entscheidend zur Termin- und Kostensicherheit bei.
Simon Hettler, Landschaftsarchitekt
Bodenschutz
Der fachgerechte Umgang mit kulturfähigen Böden ist zentrale Aufgabe des Bodenschutzes und damit ebenfalls Bestandteil der Umweltbaubegleitung. Wesentliche Grundlage hierfür ist die 2019 erschienene DIN 19639. In diesem Fachbereich kümmern wir uns um die Entwicklung von Bodenschutzkonzepten in Abstimmung mit den Bodenschutzbehörden und sind zur Bauausführung mit unseren zahlreichen zertifizierten Bodenkundlichen Baubegleiter*innen (BBB) tätig. Hier kontrollieren wir den fachgerechten Abtrag des kulturfähigen Bodens, den Schutz des Unterbodens und kümmern uns um die Mietenpflege als auch die ordnungsgemäße Rekultivierung.
Immissionsschutz
Der Immissionsschutz hat innerhalb der Umweltbaubegleitung eine besondere Rolle, denn hierbei steht neben dem Schutz der Natur auch der Schutz der Bevölkerung im Fokus. Somit besteht eine fachliche Nähe zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Dabei zählt es zu unseren Aufgaben, gemäß BImSchG sicherzustellen, dass alle Arten von Emissionen wie beispielsweise Staub, Schall, Licht und Erschütterungen keine Beeinträchtigungen an angrenzenden Bereichen und deren Bewohnern auslösen. Hierzu zählt auch die Kontrolle und Begleitung von Erschütterungs- und Lärmmessungen.
Natur- und Artenschutz
Ein umfangreicher Kernbereich der Umweltbaubegleitung ist der Natur- und Artenschutz. Wenn dies der besondere Fokus in einem Vorhaben ist, werden wir als Ökologische Bau-Begleitung (ÖBB) tätig. Als zentraler Ansprechpartner für die Naturschutzbehörden zählen insbesondere die Kontrolle von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, die Begleitung von Flächeninanspruchnahmen, die Einhaltung von Baufeldgrenzen, die Beachtung von geschützten Arten im Baufeld, als auch die Beratung zu Bauzeitenregelungen zu den zentralen Aufgaben.
Wasser- und Gewässerschutz
Das Wasserhaushaltsgesetz ist die Grundlage für den Schutz der Gewässer und der Aufrechterhaltung der Funktionen von Gewässerrandstreifen. Zum Gewässerschutz zählt auch der Grundwasserschutz. Wir kümmern uns in diesem Zusammenhang um die Einhaltung der Umsetzung von wasserrechtlichen Maßnahmen und Nebenbestimmungen der Genehmigungen mit den zuständigen Wasserbehörden.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir unterstützen Sie mit umfangreichen Lösungen im Bereich Umweltbaubegleitung:
Rechtssicherheit
Zulassungskonforme Vorhabendurchführung durch fachliche und rechtliche Beratung und Begleitung.
Umweltschutz
Vermeidung von Umwelt- und Haftungsschäden nach dem Umweltschadensgesetz und weiterer Gesetze und Minimierung der Eingriffe für Natur und Landschaft.
Terminsicherheit
Vermeidung von Störungen im Bauablauf durch rechtzeitige Hinweise auf Fristen, Auflagen und erforderliche Maßnahmen.
Dokumentation
Nachweis der zulassungskonformen Baudurchführung durch lückenlose Dokumentation von der Vorbereitung über die Begleitung bis zum Abschluss eines Vorhabens.
Kostensicherheit
Vermeidung von umweltrechtsbedingten Mehrkosten und Terminverzögerungen.
Unsere Leistungen in der Umweltfachlichen Bauüberwachung und Umweltbaubegleitung umfassen in der Betrachtung der betroffenen Schutzgüter die durchgehende Baubegleitung von Konzeption und Planung von Umweltmaßnahmen, die umweltfachliche und -rechtliche Beratung aller Projektbeteiligten bis hin zur Dokumentation der Einhaltung aller Umweltauflagen während der Bauausführung.
Je nach Projektart und Vorhabenträger können weitere Aufgaben wie denkmalpflegerische Leistungen sowie Kommunikation mit Verbänden, Eigentümern, weiteren dritten Teil der Umweltbaubegleitung werden.
Bodenkundliche Expertise nach DIN
Die Fachkenntnisse unserer Bodenkundlichen Baubegleiter*innen entsprechen den Vorgaben nach Anhang C der DIN 19639.
Umweltbaubegleitung gemäß EBA-Leitfaden
Die Eignung unserer Umweltbaubegleiter*innen erfolgt gemäß dem EBA-Leitfaden Teil VII (Umweltfachliche Bauüberwachung) sowie in Anlehnung an das AHO-Heft Nr. 27 zur Umweltbaubegleitung.

