Umwelt ist Lebensraum – und ihr Schutz eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Umweltbaubegleitung trägt hierzu in besonderer Weise bei. Sie umfasst die vier Kernbereiche Bodenschutz, Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz sowie Wasser- und Gewässerschutz. Diese leiten sich insbesondere aus den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) definierten Schutzgütern ab, die bei der Durchführung eines Vorhabens – also in der Bauphase – beeinträchtigt werden können. Die Umweltbaubegleitung sorgt folglich für eine umweltrechtskonforme Vorhabensdurchführung und somit für eine Vermeidung nachteiliger Folgen für die Umwelt.
Die Umweltbaubegleitung sollte idealerweise schon bei der Erstellung der Ausführungsplanungen und Leistungsverzeichnisse eines Projekts eingebunden werden, um Genehmigungsauflagen frühzeitig in den Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Dieser Schritt trägt entscheidend zur Termin- und Kostensicherheit bei.
Simon Hettler, Landschaftsarchitekt

