Reali­sie­rung von Bauvor­ha­ben: Umweltbaubegleitung

Reali­sie­rung von Bauvor­ha­ben: Umweltbaubegleitung
von Simon Hettler Landschaftsarchitekt
Umwelt ist Lebensraum – und ihr Schutz eine der großen Heraus­for­de­run­gen unserer Zeit. Die Umwelt­bau­be­glei­tung trägt hierzu in besonderer Weise bei. Sie umfasst die vier Kern­be­rei­che Natur- und Artenschutz, Immis­si­ons­schutz, Bodenschutz und Wasser- und Gewäs­ser­schutz. Diese leiten sich insbe­son­dere aus den nach dem UVPG definierten Schutz­gü­tern ab, die bei der Durch­füh­rung eines Vorhabens – also in der Bauphase – beein­träch­tigt werden können. Die Umwelt­bau­be­glei­tung beschäftigt sich folglich mit den Auswir­kun­gen eines Bauvor­ha­bens auf die Umwelt und sorgt für eine umwelt­rechts­kon­forme Vorha­ben­durch­füh­rung und somit für eine Vermeidung nach­tei­li­ger Folgen für die Umwelt.

Die vier Säulen der Umwelt­bau­be­glei­tung

Wasser- und Gewäs­ser­schutz


Das Wasser­haus­halts­ge­setz ist die Grundlage für den Schutz der Gewässer und der Aufrecht­er­hal­tung der Funktionen von Gewäs­ser­rand­strei­fen. Zum Gewäs­ser­schutz zählt auch der Grund­was­ser­schutz. Wir kümmern uns in diesem Zusam­men­hang um die Umsetzung der wasser­recht­li­chen Neben­be­stim­mun­gen der Geneh­mi­gun­gen mit den zuständigen Wasser­be­hör­den und bewerten die hydro­che­mi­sche Beweis­si­che­rung des aufger­ei­nig­ten Baustel­len­was­sers.


Bodenschutz


Der fach­ge­rechte Umgang mit kultur­fä­hi­gen Böden ist zentrale Aufgabe des Boden­schut­zes und damit ebenfalls Bestandteil der Umwelt­bau­be­glei­tung. Wesentliche Grundlage hierfür ist die 2019 erschienene DIN 19639. In diesem Fachbereich kümmern wir uns um die Entwicklung von Boden­schutz­kon­zep­ten in Abstimmung mit den Boden­schutz­be­hör­den und sind zur Bauaus­füh­rung mit unseren zahlreichen zerti­fi­zier­ten Boden­kund­li­chen Baubegleitern (BBB) tätig. Hier kontrol­lie­ren wir den fach­ge­rech­ten Abtrag des kultur­fä­hi­gen Bodens und kümmern uns um die Mieten­pflege als auch um den fach­ge­rech­ten Wieder­ein­bau.


Immis­si­ons­schutz


Der Immis­si­ons­schutz hat innerhalb der Umwelt­bau­be­glei­tung eine besondere Rolle, denn hierbei steht nicht nur der Schutz der Natur im Fokus, sondern auch der Schutz der Bevölkerung. Dabei zählt es zu unseren Aufgaben, gemäß BImSchG sicher­zu­stel­len, dass alle Arten von Emissionen wie beispiels­weise Staub, Schall, Licht und Erschüt­te­run­gen keine Beein­träch­ti­gun­gen an angren­zen­den Bereichen und deren Bewohnern auslösen.


Natur- und Artenschutz


Eine weitere Säule der Umwelt­bau­be­glei­tung ist der Natur- und Artenschutz. Wenn dies der besondere Fokus in einem Vorhaben ist, werden wir als Ökologische Baubegleitung (ÖBB) tätig. Als zentraler Ansprech­part­ner für die Natur­schutz­be­hör­den zählen insbe­son­dere die Kontrolle von Schutz- und Vermei­dungs­maß­nah­men, die Begleitung von Flächeninan­spruch­nah­men, die Einhaltung von Baufeld­gren­zen, die Beachtung von geschützten Arten im Baufeld, als auch die Beratung der Anpassung des Bauablaufs aufgrund natur­schutz­recht­li­cher Belange zu den zentralen Aufgaben. Bei Umwelt­scha­dens­fäl­len gibt die Ökologische Baube­glei­tung darüber hinaus Hand­lungs­an­wei­sun­gen zur Scha­dens­be­gren­zung und leitet die Beweis­si­che­rung ein.

Idealerweise erfolgt die Einbindung der Umweltbaubegleitung bereits mit Erstellung von Ausführungsplanungen und Leistungsverzeichnissen eines Vorhabens. So können die Genehmigungsauflagen bereits in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden. Dieser Baustein ist wesentlicher Beitrag zu Termin- und Kostensicherheit.
Simon Hettler, Experte für Umwelt­bau­be­glei­tung

Aufgaben der Umwelt­bau­be­glei­tung

Zentrale Aufgabe der Umwelt­bau­be­glei­tung ist die fachliche als auch rechtliche Beratung der Projekt­be­tei­lig­ten. Dazu zählt:



  • Zulassungs- und umweltrechtskonforme Vorhabendurchführung durch Beratung und Begleitung

  • Vermeidung von Umwelt- und Haftungsschäden nach dem Umweltschadensgesetz und weiterer Gesetze

  • Vermeidung von umweltrechtsbedingten Mehrkosten und  Terminverzögerungen

  • Vermeidung von Störungen im Bauablauf durch rechtzeitiges Hinweisen auf Fristen, Auflagen und geeignete Maßnahmen

  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Baudurchführung durch Beweissicherung und Dokumentation.

  • Nach Projektart und Vorhabenträger weitere Aufgaben wie Weisungsbefugnis im Schadensfall oder Kommunikation mit Verbänden, Eigentümern, weiteren Dritten.

Simon Hettler Simon Hettler
In der Umweltbaubegleitung sind Herausforderungen immer wieder neu. Es bleibt ein Aufgabenfeld voller Abwechslung.

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