Gesetzgeber fordert neue Dokumentationen für IED-Anlagen
Im Januar 2011 trat die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen, kurz IED genannt, in Kraft. Sie zielt darauf ab, Umweltstandards bei der Errichtung und dem Betrieb von Industrieanlagen europaweit zu verbessern und zu vereinheitlichen.
Mit der Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht ergeben sich für Betreiber sogenannter IED-Anlagen neue Anforderungen. Diese genehmigungsbedürftigen Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie gefährliche Stoffe verwenden, erzeugen oder freisetzen und dadurch ein erhöhtes Umweltrisiko bergen. Wollen Betreiber eine IED-Anlage neu errichten oder eine bestehende Anlage wesentlich verändern, benötigen sie in der Regel einen Ausgangszustandsbericht. Wird die Anlage stillgelegt, so sind die Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB) bei der Behörde einzureichen.
Die neue Rechtslage geht derzeit noch mit vielen Unsicherheiten einher, denn nicht alles ist bislang verbindlich geregelt. Unser bundesweit tätiges Expertenteam prüft, ob und welche Unterlagen für Ihr Unternehmen erforderlich sind.
Der Ausgangszustandsbericht (AZB) dokumentiert den Zustand des Bodens und des Grundwassers, bevor eine IED-Anlage in Betrieb geht. Er ist das Ergebnis eines dreistufigen Prozesses: In einem ersten Schritt (AZB-Vorprüfung) muss der Betreiber bzw. ein hinzugezogener Experte beurteilen, welche Stoffe und Gemische den Boden und/oder das Grundwasser verschmutzen können. Auf dieser Grundlage entwickelt der Experte ein standortspezifisches Untersuchungskonzept und setzt es um. Die Ergebnisse dieser Feld- und Laborarbeiten münden schließlich im Ausgangszustandsbericht, der den Behörden spätestens mit Inbetriebnahme der Anlage vorzulegen ist.
CDM Smith erstellt bei Bedarf den Ausgangszustandsbericht für Sie, koordiniert dazu alle erforderlichen Maßnahmen und kümmert sich um die Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungs- und Bodenschutzbehörde. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Unterlagen zur Betriebseinstellung.
Wird die IED-Anlage stillgelegt, so muss der Betreiber offenlegen, ob und in welchem Ausmaß das Grundstück im Vergleich zum Ausgangszustand verunreinigt worden ist und welche Maßnahmen er plant, um die Boden- oder Grundwasserverunreinigungen zu beseitigen. Die Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB) geben also Auskunft darüber, inwieweit eine Rückführungspflicht besteht und wie der Anlagenbetreiber dieser Pflicht nachkommen will.


Die Freude an meiner Arbeit ist für mich ungeheuer wichtig und mein täglicher Motivator.