Schutz von Trinkwasser-Installationen

Schutz von Trinkwasser-Installationen
von Dr. Thomas Franke Senior Business Development Manager
Die COVID-19-Pandemie zieht aktuell gravierende Änderungen im Nutzungs­ver­hal­ten einer Gebäu­de­ar­te nach sich (Einzelhandel, Hotels und Gastronomie, Büros, Schulen und Kitas)). Viele Angestellte arbeiten von zu Hause aus, Geschäfte, Hotels und Restaurants sind geschlossen. Das Wasser in den Trinkwasser-Instal­la­tio­nen wird dort nicht mehr ausreichend entnommen und es entstehen Stagna­tio­nen. Die Trinkwasser-Instal­la­tion eines Gebäudes, das temporär nicht mehr oder nur unzu­rei­chend genutzt wird, sollte daher bis zur weiteren Nutzung gesichert werden.

Risiken durch Kontamination

Diese Sicherung dient dem Schutz vor gesund­heits­schäd­li­chen, mikro­bi­el­len Konta­mi­na­tio­nen (z. B. Legionellen, P. aeruginosa sowie weitere pathogene Mikro­or­ga­nis­men). Ein gesund­heits­schäd­li­ches Risiko entsteht unter anderem durch Stagna­tio­nen und Erwärmung des Kaltwassers in den Leitungen bei nicht bestim­mungs­ge­mä­ßem Betrieb (kein Wasser­aus­tausch innerhalb von 72 h) oder bei zu geringen Warm­was­ser­tem­pe­ra­tu­ren. 

Im schlimmsten Fall kann eine Konta­mi­na­tion mit Mikro­or­ga­nis­men dazu führen, dass die gesamte Trinkwasser-Instal­la­tion ersetzt werden muss, wenn sich gesund­heits­schäd­li­che Mikro­or­ga­nis­men, vor Reinigungs- und Desin­fek­ti­ons­maß­nah­men in Biofilmen geschützt, nicht mehr vollständig entfernen lassen. Der wirt­schaft­li­che Schaden bzw. Wertverlust des Gebäudes ist in diesen Fällen enorm.

Kriterium Trinkwasserbeschaffenheit

Bei Abgabe von Trinkwasser geht vom stagnierenden Wasser in den Leitungen eine Gefährdung aus, da sich die Mikroorganismen im nicht ausreichend kalten Kaltwasser (≥ 25 °C) stärker vermehren, in weiter genutzte Leitungen zurückwachsen und somit das Trinkwasser kontaminieren können. Gemäß TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Falls die Trinkwasser-Installation mit Legionella pneumophila kontaminiert ist und immungeschwächte Personen, insbesondere ältere Personen, diese über Aerosole einatmen, könnten diese Personen u. a. eine Lungenentzündung bekommen (sog. Legionärs-Krankheit). 

Des Weiteren muss die öffentliche Wasserversorgung ausreichend gegen Rückfließen, Rückdrücken und Rücksaugen des Wassers einer Trinkwasser-Installation aus Gebäuden geschützt werden, damit diese nicht auch kontaminiert wird.

Legionellenwachstum
Thomas Franke Thomas Franke
Der Mehrwert für unsere Kunden: Wir erbringen alles aus einer Hand.

Wer hilft?

CDM Smith
Dr. rer. nat. Thomas Franke 
Senior Business Development Manager

mobil: 0172 3410072
email: thomas.franke@cdmsmith.com

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Empfehlungen für Besitzer/Betreiber

Als Besitzer oder Betreiber eines Gebäudes mit vormals hoher Besucher-/Nutzerfrequenz stehen Sie in diesen Tagen vor einer großen Herausforderung. Mit unseren Empfehlungen zum Schutz Ihrer Trinkwasser-Installationen können Sie unmittelbar nach Abflauen der Corona-Krise Ihren Geschäftsbetrieb wieder in gewohnter Weise aufnehmen.

Unsere Empfehlungen:

  • Stellen Sie sicher, dass möglichst keine Betriebsunterbrechung bei der Trinkwasserentnahme entsteht.  D. h. es soll weiterhin an allen Stellen der Trinkwasser-Installation ein Wasseraustausch innerhalb von max. 72 h stattfinden.
  • Bei Trinkwasser-Installationen oder Anlagenteilen, deren bestimmungsgemäßer Betrieb mehr als 7 Tage und bis 4 Wochen unterbrochen wird, sind die Leitungen vorher abzusperren. Bei Wiederinbetriebnahme ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen, d. h. eine Spülung nach DVGW W557 (A), umzusetzen.
  • Bei einer Unterbrechung des bestimmungsgemäßen Betriebes zwischen 1 bis 6 Monaten sind, nach Anwendung der vorgenannten Maßnahmen, zusätzlich mikrobiologische Kontrolluntersuchungen gemäß TrinkwV (Trinkwasser, warm und kalt) und auf Legionellen (Trinkwasser, warm und kalt) erforderlich.

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